Das Foto einer identifizierbaren Person, ein Ausweisscan, eine Lohnabrechnung oder ein Arztbericht sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Sie an einen Online-Konverter zu senden, ist kein neutraler technischer Schritt, sondern eine Weitergabe dieser Daten an Dritte.
Auf dem Papier muss diese Weitergabe geregelt sein. Der Anbieter wird Auftragsverarbeiter, was einen Auftragsverarbeitungsvertrag erfordert (Artikel 28). Stehen seine Server außerhalb der EU, liegt eine internationale Übermittlung vor, die eigene Garantien verlangt (Kapitel V). Und die Speicherdauer ist die, die seine Bedingungen nennen — sofern sie jemand gelesen hat. In der Praxis geschieht nichts davon, wenn ein Mitarbeiter eine Datei auf der ersten gefundenen Website umwandelt.
Die lokale Umwandlung beseitigt die Frage, statt sie zu beantworten. Pixloc läuft vollständig in Ihrem Browser über dessen integrierte Bild-Engine. Es werden keine Datei, kein Dateiname und keine Metadaten übertragen: Es gibt also keinen Auftragsverarbeiter zu binden, keine Übermittlung zu sichern und keine Speicherdauer zu prüfen — es gibt überhaupt keine Weitergabe. In drei Sekunden überprüfbar: Trennen Sie die Netzverbindung und wandeln Sie trotzdem um.
Da die gesamte Website statisch ist, lässt sie sich auch in einem internen Netz oder Intranet bereitstellen, wo sie ohne jede ausgehende Verbindung weiterarbeitet. Falls das für Ihre Organisation nützlich ist, schreiben Sie an [email protected].
Diese Seite erklärt die Funktionsweise des Werkzeugs und ist keine Rechtsberatung. Ihr Datenschutzbeauftragter bleibt die richtige Stelle, um Ihre konkreten Pflichten zu bewerten. Verwandte Umwandlungen: HEIC in JPG, PNG in JPG.